Beschluss
1. Der Zu- und Abfluss des Stempflesees soll von „Zigeunerbach“ in „Stempflebach“ umbenannt werden.
2. Die Umweltverwaltung/Untere Wasserrechtsbehörde wird beauftragt, die erforderlichen wasserrechtlichen Maßnahmen - insbesondere die Zuziehung des Wasserwirtschaftsamtes, die Informationen an das Landesamt für Umwelt und das Landesamt für Vermessung und Geoinformation sowie die Bekanntmachung im Amtsblatt als Kreisverwaltungsbehörde - durchzuführen.
3. Die Kulturverwaltung/Welterbe-Büro wird beauftragt, die entsprechenden Mitteilungspflichten gegenüber der UNESCO bezüglich der Umbenennung im Kontext der Welterbestätte „Das Augsburger Wassermanagement-System“ wahrzunehmen.
4. Die Forstverwaltung wird beauftragt, den Vollzug der Umbenennung zu begleiten und insbesondere die flankierende Neubenennung der Waldabteilung „Zigeunerbachkopf“ in „Stempflebachkopf“ im Zuge der aktuell laufenden Forsteinrichtung einzuleiten. Die Beschilderungen sind anzupassen. Die Forstverwaltung wird gebeten, unten näher aufgeführte Ämter und Vereine mit einzubinden.
5. Das Geodatenamt wird um Begleitung des Umbenennungsprozesses und entsprechende Berücksichtigung bei der Kartierung gebeten.