Beschlussempfehlung
1. Die Höhe der Mieten ab dem Wirtschaftsjahr 2022 wird gemäß § 2 Abs. 4 der Stiftungssatzung wie folgt festgelegt:
für die Geschosswohnungen an der Bauernfeindstraße 23 bis 37 (2- und
5-Zimmer-Wohnungen) und an der Robert-Gerber-Straße 24 bis 36 (3-Zimmer-Wohnungen) 5,95 €/m² (bisher 5,17 €/m²),
für die Reihenhauseinheiten (mit Gartenteilen) am Alten Postweg 24 bis 38 c soweit modernisiert (3 Zimmer mit ausgebautem Dachgeschoss, ca. 72 bzw.
80 m²) 7,53 €/m² (bisher 6,55 €/m²),
soweit nicht modernisiert (3 Zimmer ohne ausgebautes Dachgeschoss, ca. 66 m²) 5,95 €/m² (bisher 5,17 €/m²).
2. Die neu festgelegten Mieten werden bei Neuvermietungen ab 01.01.2022 erhoben. Im Übrigen werden die Mieten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt bis zu den festgelegten Miethöhen angepasst.