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Beschluss
1. Die Höhe der Mieten ab dem Wirtschaftsjahr 2022 wird gemäß § 2 Abs. 4 der Stiftungssatzung wie folgt festgelegt:
soweit nicht modernisiert (3 Zimmer ohne ausgebautes Dachgeschoss, ca. 66 m²) 5,95 €/m² (bisher 5,17 €/m²).
2. Die neu festgelegten Mieten werden bei Neuvermietungen ab 01.01.2022 erhoben. Im Übrigen werden die Mieten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt bis zu den festgelegten Miethöhen angepasst.
Abstimmungsergebnis
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