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Beschluss
1. Zugunsten der HSt. 2.13010.9401.00 VHK 901 (Errichtung einer Feuerwache West / Hochbauerstellung) werden gemäß Art. 66 GO außerplanmäßige Ausgabemittel i. H. v. 500.000 Euro bewilligt. Die Deckung erfolgt durch eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Deckungsreserve bei HSt. 1.91010.8501.00. 2. Im Zuge der Jahresrechnung 2021 wird ein Haushaltsausgaberest i. H. v. 500.000 Euro bei der HSt. 2.13010.9401.00 VHK 601 (Betonsanierung der Hauptfeuerwache / Hochbauerstellung) eingezogen.
Abstimmungsergebnis
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