Beschluss
- Die Stadt Augsburg beauftragt und bevollmächtigt die Vertreter in den Organen des Abfallzweckverband Augsburg (AZVA) sowie in der AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen (AVA KU)
- den Änderungen der Verbandssatzung des AZVA,
- des Gesellschaftsvertrags des AVA KU und
- der Zweckvereinbarung über die Verwertung und die Behandlung von Restmüll zwischen dem AZVA und der AVA KU sowie
- der pflichtenbefreienden Aufgabenübertragung der Entsorgungsaufgaben des AZVA auf das AVA KU
zuzustimmen.
2. Die Verbandsvorsitzenden und die Geschäftsleitung werden beauftragt, alle zur fristgerechten Umsetzung der Pflichtendelegation und der Änderungen (Inkrafttreten am 01.01.2022) erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Redaktionelle Änderungen in den Satzungen und der Zweckvereinbarung können ohne erneute Vorlage und Beschlussfassung vorgenommen werden. Diese sind mit dem Zentralen Beteiligungsmanagement der Stadt Augsburg abzustimmen.