Beschluss
1. Der Pro-Kopf-Jugendzuschuss wurde gemäß BSV/18/02168 auf 20 Euro pro Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr festgesetzt.
Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Mitgliederzahlen, auch die Zahl der Jugendlichen, in vielen Vereinen stark reduziert. Somit können die veranschlagten Mittel in Höhe von 350.000 € nicht vollständig ausgezahlt werden. Bei einem Pro-Kopf-Jugendzuschuss in Höhe von 20 € ergibt sich aufgrund der gemeldeten Zahlen ein Auszahlungsbetrag in Höhe von rund 320.000 €.
Der Differenzbetrag von rund 30.000 € soll ebenfalls über den Jugendzuschuss ausgeschüttet werden, so dass einmalig für das Jahr 2021 ein Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 22 € ausgezahlt wird.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den durch den Sportausschuss festgesetzten Betrag des Pro-Kopf-Jugendzuschusses in Höhe von 22 € für das Jahr 2021 auszuzahlen.
3. Das in den Erläuterungen des Verwaltungshaushalts bei der Haushaltsstelle 1.55020.7001.01 dargestellte Verfahren, wonach gemäß Stadtratsbeschluss vom 26.07.2007 BSV/07/00239 die veranschlagten Haushaltsmittel zunächst für den Pro-Kopf-Jugendzuschuss und der Rest für die städtische Vereinspauschale herangezogen werden, bleibt grundsätzlich in den nächsten Jahren bestehen.