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Auszug - Anpassung des Jugendzuschusses 2021  

 
 
Sportausschuss
TOP: Ö 3.1
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:47 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/21/05669 Anpassung des Jugendzuschusses 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Jürgen Enninger, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Sport- und Bäderamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Der Pro-Kopf-Jugendzuschuss wurde gemäß BSV/18/02168 auf 20 Euro pro Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr festgesetzt.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Mitgliederzahlen, auch die Zahl der Jugendlichen, in vielen Vereinen stark reduziert. Somit können die veranschlagten Mittel in Höhe von 350.000 € nicht vollständig ausgezahlt werden. Bei einem Pro-Kopf-Jugendzuschuss in Höhe von 20 € ergibt sich aufgrund der gemeldeten Zahlen ein Auszahlungsbetrag in Höhe von rund 320.000 €.

 

Der Differenzbetrag von rund 30.000 € soll ebenfalls über den Jugendzuschuss ausgeschüttet werden, so dass einmalig für das Jahr 2021 ein Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 22 € ausgezahlt wird.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den durch den Sportausschuss festgesetzten Betrag des Pro-Kopf-Jugendzuschusses in Höhe von 22 €r das Jahr 2021 auszuzahlen.

 

3. Das in den Erläuterungen des Verwaltungshaushalts bei der Haushaltsstelle 1.55020.7001.01 dargestellte Verfahren, wonach gemäß Stadtratsbeschluss vom 26.07.2007 BSV/07/00239 die veranschlagten Haushaltsmittel zunächst für den Pro-Kopf-Jugendzuschuss und der Rest für die städtische Vereinspauschale herangezogen werden, bleibt grundsätzlich in den nächsten Jahren bestehen.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Augsburger Sportvereine_Umfrage und Zahlenspiegel 2021 (237 KB)