Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 zur Förderung der Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Vereinssportanlagen im Rahmen der städtischen Sportförderrichtlinien wird nach Maßgabe der beigefügten Anlage zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Anpassungen im Investitionsprogramm zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuwendungen bei Vorliegen der sachlichen und haushaltsmäßigen Voraussetzungen entsprechend zu bewirtschaften und gegebenenfalls bei Verzögerungen einzelner Vereinsbauvorhaben nicht abgerufene Zuschüsse/Darlehen vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Voraussetzungen umzuschichten.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||