Beschlussempfehlung
1. Für den Bereich zwischen der Bahnlinie Augsburg - Ulm im Südwesten, der Holzbach-, der Schwimmschul- und der Badstraße (jeweils einschließlich) sowie einer Teilfläche des Familienbades im Nordwesten und Norden, der Bebauung entlang der Bad-, Blumen- und Mathildenstraße im Nordosten, sowie der Stadtjäger- und Dammstraße im Südosten, wird der BP Nr. 482 „Zwischen Holzbachstraße und Stadtjägerstraße“ aufgestellt.
2. Dem Vorentwurf des BP Nr. 482 vom 12.08.2020 mit Begründung und vorläufigem Umweltbericht wird zugestimmt (siehe Anlagen).
3. Der BP Nr. 482 hebt mit Inkrafttreten
● den seit dem 02.02.1968 rechtskräftigen BP Nr. 421 „Grundstücke der Deutschen Bundespost beiderseits der Blumenstraße“ und
● den seit dem 28.11.1986 rechtskräftigen BP Nr. 421 A „Blumenstraße/Holzbach“
ersatzlos auf.
Die Aufhebung soll auch dann gelten, wenn sich der BP Nr. 482 nach Rechtskraft im Falle eines anschließenden gerichtlichen Verfahrens als unwirksam herausstellen sollte.
4. Der vom Stadtrat am 23.04.2020 gefasste Grundsatzbeschluss III zur Anwendung des Instruments des städtebaulichen Vertrags in Augsburg wird im vorliegenden Einzelfall nach Maßgabe des Kapitels III. der Begründung in modifizierter Form berücksichtigt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.