Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt Augsburg beteiligt sich einmalig an den Kosten der Revitalisierung und Sanierung des Jugendzeltplatzes Rücklenmühle in Höhe von 350.000 € unter der Bedingung, dass mit dem Landkreis Augsburg eine Nutzungsvereinbarung über die zukünftige Belegung mit Augsburger Gruppen getroffen wird.
2. Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 350.000 Euro bei HSt. 2.47990.9821.00 VHK 010 - Beteiligung an Sanierung / Revitalisierung Zeltplatz Rücklenmühle, Investitionsförderung an Gemeinden und Gemeindeverbänden, bewilligt. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HHSt. 1.90020.0411.01 - Allgemeine Zuweisungen, Land - Schlüsselzuweisungen.
Die Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2020 nachveranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||