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Auszug - Bekanntgabe einer Dringlichkeitsentscheidung: Augsburger Stadtsommer 2020 - Verlängerung des Konzepts bis Ende Oktober 2020; Beauftragung eines Konzepts für die kältere Jahreszeit  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 22.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:45 - 19:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04908 Augsburger Stadtsommer 2020 - Verlängerung des Konzepts bis Ende Oktober 2020;
Beauftragung eines Konzepts für die kältere Jahreszeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 7   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Gesundheitsschutz als Priorität

 

Angesichts steigender Infektionszahlen bekräftigt der Stadtrat der Stadt Augsburg nochmals, dass dem Infektionsschutz prioritäre Bedeutung zukommt und die Regelungen der jeweils geltenden Infektionsschutzverordnungen streng zu beachten sind.

 

Es ist erklärtes Ziel der Stadt Augsburg, sowohl die infektionsschutzrechtlichen Regelungen zu wahren, zugleich aber auch die wiedergewonnenen Freiheiten für die Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll zu nutzen. Alle getroffenen Maßnahmen und Inhalte dieser Beschlussvorlage stehen unter dem Vorbehalt der Beobachtung des Infektionsgeschehens in der Stadt Augsburg und den ggf. gesundheitsfachlich notwendigen Anpassungen.

 

Angesichts steigender Infektionszahlen ergeht die dringende Bitte an alle rgerinnen und Bürger, die grundlegenden Regeln wie Abstandsgebot und die Verwendung von Mund-Nasen-Schutz eigenverantwortlich und gewissenhaft zu beachten.

 

2. Verlängerung des Konzepts „Stadtsommer 2020“ bis zum 31.10.2020

 

Die Maßnahmen zur Gewährleistung für Sicherheit und Ordnung und Hygieneschutz im Rahmen des Augsburger Stadtsommers 2020 der Beschlussvorlage BSV/20/04686 (Beschluss des Augsburger Stadtrats vom 23.07.2020, Anlage 1) werden bis 31.10.2020 verlängert. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Anwendung der Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze, die Festlegung von Uhrzeiten mit Blick auf Außengastronomie und To-Go Verkauf sowie die Teil-Sperrung der Ludwigstraße und der Maximilianstraße. Die Kosten für die Teil-Sperrungen der Straßen werden weiterhin von Seiten der Stadt Augsburg übernommen. Mit Blick auf die Ludwigstraße ist mit den örtlichen Gastronomen zu klären, ob eine Verlängerung der Teilsperrung im Oktober 2020 noch sinnvoll ist.

 

Die Verlängerung des Konzepts bis 31.10.2020 bezieht sich auch auf die Maßnahmen zur Platznutzung, die mit Beschlussvorlage BSV/20/04544 vom 25.06.2020 (Anlage 2) beschlossen wurden.

 

3. Bekanntgabe einer Dringlichkeitsentscheidung zur Verlängerung des Freizeitparks auf dem Plärrergelände

 

Mit Schreiben vom 17.09.2020 hat der Schwäbische Schaustellerverband beantragt, den Sommer in der Stadt auf dem Plärrergelände“ an den Wochenenden vom 25. September bis 27. September und 1. Oktober bis 4. Oktober fortführen zu können. Da den Schaustellern mit Blick auf die Notwendigkeiten von Abbaumaßnahmen und Planungen zeitnah eine Antwort gegeben werden musste, hat die Oberbürgermeisterin nach interner Abstimmung mit Dringlichkeitsentscheidung vom 21.09.2020 verfügt, dass dem Antrag zugestimmt wird (Anlage 3). Gemäß kommunalrechtlichen Vorschriften wird diese Dringlichkeitsentscheidung dem Stadtrat bekanntgegeben.

 

4. Beauftragung eines Konzepts für die kommenden Monate

 

Der Sommer 2020 konnte friedlich und mit Blick auf das Infektionsgeschehen erfolgreich bewältigt werden. Es ist nun von elementarer Bedeutung, auch die kommende kältere Jahreszeit entsprechend vorzubereiten und zu gestalten. Der Blick in andere Städte zeigt, dass die Herausforderungen der Pandemie nach wie vorgegeben sind und die Stadt Augsburg absehbar die nächsten Monate noch sehr fordern wird. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Stadtrat der Stadt Augsburg die Stadtverwaltung damit, in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Interessenträgern ein Konzept zu erarbeiten und dem Stadtrat in einer Sitzung im Oktober 2020 vorzulegen. Dieses Konzept soll insbesondere folgende Aspekte umfassen:

 

  Erarbeitung eines Konzepts, wie den Gastronominnen und Gastronomen in der Stadt (auch in den Stadtteilen) die Weiterführung der Außengastronomie auch in den kälteren Monaten ermöglicht werden kann. (Befristete) Abweichungen zur geltenden Gestaltungsrichtlinie sind dem Stadtrat ggf. zur Entscheidung vorzuschlagen. In die Überlegungen sind auch ökologische Belange einzustellen.

 

  Erarbeitung eines Konzepts, ob und wie eine Entzerrung des Christkindlesmarktes unter Einbeziehung des örtlichen Gewerbes auf öffentlichen Plätzen - auch in den Stadtteilen, z.B. Helmut-Haller-Platz - erfolgen kann. Die verschiedenen Nutzungsbedarfe sind aufeinander abzustimmen.

 

  Erarbeitung eines Konzepts zusammen mit den beteiligten Behörden zur Gestaltung der Silvesternacht.

 

  Erarbeitung von Konzepten, wie Aufenthaltsflächen auch für kulturelle und soziale Angebote im Außenbereich genutzt werden können (z.B. Nutzung des Königsplatzes).

 

  Abstimmung mit der Club- und Kulturszene sowie Gastronomie, wie Räumlichkeiten - unter gewissenhafter Wahrung des Gesundheitsschutzes - für (pop-)kulturelle Aspekte (fremd-)genutzt werden kann.

 

  Konzeptionierung, ob und wie ein Winterfestival-Format, z.B. am Gaswerk oder auf anderen Freiflächen in der Stadt, verwirklicht werden können.

 

  Erarbeitung eines Konzepts (z.B. durch Augsburg Marketing), um die Aktivitäten und glichkeiten in geeigneter Form zusammenfassend zu kommunizieren.

 

  Darstellung der Möglichkeiten, wie Beratungs- und Unterstützungsangebote im sozialen und gesellschaftlichen Bereich, auch durch freie Träger, in den kälteren Monaten weitergeführt werden.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, alle aus den oben genannten Beschlüssen folgenden

 Regelungen und Maßnahmen umgehend zu ergreifen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 22_1_Dringlichkeitsentscheidung (890 KB)