Beschlussempfehlung
Der Wirtschaftsplan für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg wird gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 4 und 5 der Betriebssatzung vom 28.03.2003 für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 38.701.017,-- Euro
in den Aufwendungen auf 50.477.289,-- Euro
2. im Vermögensplan
in den Einnahmen auf 30.481.741,-- Euro
in den Ausgaben auf 30.481.741,-- Euro
3. es werden festgesetzt:
a) der Gesamtbetrag der Kredite auf 11.342.969,-- Euro
b) der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.455.000,-- Euro
c) der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5.000.000,-- Euro