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Beschluss
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vor-entwurf des BP Nr. 671 „Westlich der Wernhüterstraße“ in der Zeit vom 16.11.2015 bis einschließlich 18.12.2015 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maß-gabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 17.09.2019 be-handelt (siehe Anlage 1).
2. Der räumliche Geltungsbereich des BP Nr. 671 wird im Südosten um den Bereich des landwirtschaftlichen Weges in Verlängerung der Wernhüterstraße (Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 3739/5, Gemarkung Lechhausen) reduziert (siehe Anlage 2a).
3. Der Entwurf des BP Nr. 671 für den Bereich zwischen der Stätzlinger Straße im Nor-den, der Wernhüterstraße (einschließlich) im Osten, den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken Fl.Nrn. 1545 und 1545/1, Gemarkung Lechhausen, im Süden und der vorhandenen Siedlungsbebauung der St.-Anton-Siedlung im Westen, in der Fassung vom 17.09.2019 wird gebilligt (siehe Anlage 2).
4. Zur Verwirklichung des BP Nr. 671 bzw. Teilen davon ist die Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB anzuordnen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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