Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, sich im Rahmen der Richtlinie „Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen“ des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration um die für Augsburg vorgesehenen Fördermittel für die Jahre 2017 und 2018 zu bewerben (je ca. 60.000 €)
Die erforderlichen Haushaltsmittel für den in der Förderrichtlinie vorgesehene Eigenanteil des Antragstellers von mind. 10 % der Fördersumme (je ca. 6.000 €) stehen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zur Verfügung.
Mit dem Beschluss des JHA vom 25.07.2016 (Tischvorlage) wurde bereits eine Bewerbung für künftige Förderjahre bei zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ins Auge gefasst.