Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss 1.Die Richtlinie (Anlage 2) über die laufenden und zusätzlichen Geldleistungen an selbständige Tagespflegepersonen wird beschlossen. Eine Anpassung der Zahlungen gemäß Entgelttabelle erfolgt jährlich im Verhältnis der Steigerung des unterjährig geltenden Basiswertes nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG). 2.Die Richtlinie tritt nach beigefügter Entgelttabelle (siehe Anlage 3) zum 1.9.2017 in Kraft. Abstimmungsergebnis
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