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Beschluss 1.Die fortgeschriebenen Empfehlungen des Bayerischen Städtetages zum Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII werden ab 01.01.2017 angewendet. Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses 05/00268 vom 17.06.2005 wird um den Bereich der Alterssicherung sowie der Unfallversicherung ergänzt.
2.Es wird die hälftige Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen für die Alterssicherung (höchstens 50 Prozent des Mindestbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung) pro Pflegekind an eine Pflegeperson gewährt, unabhängig davon, ob diese Person berufstätig ist oder nicht.
3.Die Anpassung des Mindestbeitrages zur freiwilligen Rentenversicherung (derzeit 85,06 Euro) erfolgt entsprechend der gesetzlichen Erhöhungen.
4.Pro Pflegeperson wird ein monatlicher Zuschuss zu einer bestehenden Unfallversicherung in Höhe der nachgewiesenen Beiträge, höchstens jedoch 10 Euro gewährt. Abstimmungsergebnis
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