Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine Weiterentwicklung des AVV-Gemeinschaftstarifs hinzuwirken, sobald wesentliche Rahmenbedingungen für ein Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets, nach derzeitiger Informationslage potenziell in Form eines 49-Euro-Tickets, vorliegen.
2. Ein Aussetzen der gemäß BSV/13/01366 zum 01.01.2023 zu vollziehenden Tariferhöhung sowie eine damit verbundene Kostenübernahme werden für die Stadt Augsburg als AVV-Gesellschafterin ausgeschlossen.
3. Über den Umgang mit einem Nachfolgeprodukt für das 9-Euro-Ticket und der weiteren Entwicklung der AVV-Tarifprodukte wird zu einem gegebenen Zeitpunkt berichtet.
4. Die Anträge ANT/22/08095 und DAN/22/08402 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.