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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 299 "Südlich der Tunnelstraße, westlich des Babenhauser Weges" (Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 22
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/08162 Bebauungsplan (BP) Nr. 299 "Südlich der Tunnelstraße, westlich des Babenhauser Weges"
(Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 299 „dlich der Tunnelstraße, westlich des Babenhauser Weges“ vom 25.05.2022 in der Zeit vom 27.06.2022 mit 29.07.2022 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 22.09.2022 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2. Der BP Nr. 299 für den Bereich zwischen der Tunnelstraße (einschließlich) im Norden, dem Babenhauser Weg (einschließlich) im Osten, der Reutlinger Straße (einschließlich) im Süden und dem Dayton Ring (B 17) sowie dem Grundstück Fl.Nr. 438, Gemarkung Oberhausen im Westen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 22.09.2022, sowie der Anlage F.4. (Maßgeblicher Außenlärmpegel), in der Fassung vom 26.11.2021, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).

 

 Die Begründung (Teil D) in der Fassung vom 22.09.2022, die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) sowie die Anlagen F.1. bis F.3. und F.5. bis F.7., werden als Bestandteile des BP Nr. 299 ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).

 

3. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 299 wird die Widmung der in der Planzeichnung zum BP Nr. 299 eingetragenen, neu herzustellenden Straßenflächen der Reutlinger Straße, der Tunnelstraße und des Babenhauser Wegs gemäß Art. 6 Abs. 1 und Abs. 7 Bayerisches Stren- und Wegegesetz (BayStrWG) als Ortsstraße verfügt. Von der Widmung erfasst werden die in beigefügtem Plan (siehe Beiplan F.7. Straßenrechtliche Widmung) gekennzeichneten Teilflächen aus den Fl.Nrn. 2336, 340/2, 2336/11, allesamt Gemarkung Oberhausen. Die Widmungen werden mit der Verkehrsfreigabe wirksam.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB abschließend durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig