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Auszug - Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgabemitteln per Anzeige nach § 17 KommHV in Höhe von 290.000 € für Sachmittel und Büro- und Betriebsausstattung im Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/08378 Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgabemitteln per Anzeige nach § 17 KommHV in Höhe von 290.000 € für Sachmittel und Büro- und Betriebsausstattung im Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Roland Barth, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Gemäß § 17 KommHV werden bei der HSt. 1.40010.5211.00 Ausgabemittel i.H.v. 28.000 €r Lizenzausgaben, bei der HSt. 1.40010.5304.00 Ausgabemittel i.H.v. 30.000 €r Leasingausgaben für IT-Hardware und bei der HSt. 2.40010.9351.02 VHK 002 Ausgabemittel i.H.v. 232.000 €r Ausgaben für Büroausstattungen bereitgestellt. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Entnahme aus der Sonderrücklage Corona/Ukraine (2.91010.3161.00 VHK 005) in Höhe von 290.000 €.

2. Sofern die bereitgestellten Mittel nicht in Gänze benötigt werden, erfolgt insoweit eine Zurückführung an die Sonderrücklage Corona/Ukraine.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig