Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Tagesordnung - Stadtrat Augsburg  

 
 
Bezeichnung: Stadtrat Augsburg
Gremium: Stadtrat Augsburg
Datum: Do, 20.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Dringlichkeitsantrag von Herrn Marcon vom 13.05.2021 zum Thema: "Ehemalige Hindenburg-Kaserne in der Calmbergstraße" (Referent/Initiator: Bruno Marcon)  
Enthält Anlagen
DAN/21/06047  
Ö 3  
Projektbeschluss zur Erneuerung der Sprechstellen der Konferenzanlage in den Sitzungsräumlichkeiten des Rathauses (Referent/Initiator: Eva Weber, Oberbürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06003  
Ö 4  
Neustrukturierung Bürgerschaftliches Engagement bei der Stadt Augsburg - Trisektorales Netzwerk und Anerkennungsformate (Referent/Initiator: Eva Weber, Oberbürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06005  
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Anfrage der Fraktion Bürgerliche Mitte zu TOP Ö4 der Stadtratssitzung vom 20.05.21 (Referent/Initiator: Fraktion Bürgerliche Mitte - FW/FDP/Pro Augsburg)  
ANF/21/06043  
Ö 5  
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH: Beteiligung der erdgas schwaben gmbh an einer noch zu gründenden 5G Plattformgesellschaft (Projekt "5G Tower") (Referent/Initiator: Eva Weber, Oberbürgermeisterin)  
BSV/21/05787  
Ö 6  
Umbenennung des Zu- und Abflusses des Stempflesees von "Zigeunerbach" in "Stempflebach" (Referent/Initiator: Roland Barth, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/05881  
Ö 7  
Öffentliche Aufträge und Vergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistungen Strategische Beschaffung Soziale Kriterien, Nachhaltigkeit, Tariftreue, regionale Anbieter, Mittelstand und Startups (Referent/Initiator: Roland Barth, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/05528  
Ö 8  
Bekanntgabe in öffentlicher Sitzung aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 23.04.2021 - Annahme einer Erbschaft (Referent/Initiator: Roland Barth, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BER/21/05972  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Bericht zum aktuellen Stand der Corona Pandemie (Referent/Initiator: Reiner Erben, Berufsm. Stadtrat)  
BER/21/06028  
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Dringlichkeitsantrag von Herrn Marcon vom 15.05.2021 zum Thema: "Kindgerechtes und angemessenes Testen von Schülerinnen und Schülern" (Referent/Initiator: Bruno Marcon)  
Enthält Anlagen
DAN/21/06044  
Ö 10  
Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 26. März 2021, Az. V3/6511-1/623 hier: Freiwillige kommunale Mitfinanzierung in Höhe von 30 v. H. der Pauschale des Freistaates Bayern an dem durchschnittlichen Beitragsersatz für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft (Referent/Initiator: Martina Wild, Bürgermeisterin)
Enthält Anlagen
BSV/21/05960  
Ö 11  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen hier: Neubau der Kindertagesstätte "Campus Austraße" mit vier Krippen-, vier Kindergarten- und zwei Hortgruppen in der Austr. 23 c in 86153 Augsburg (Stadtteil Oberhausen, Stadtbezirk Rechts der Wertach, Sozialregion Nord) (Referent/Initiator: Martina Wild, Bürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/21/05849  
    17.05.2021 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1. Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag auf Förderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.

 

2. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

 

3. Für die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

4. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzelentscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

17

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    20.05.2021 - Stadtrat Augsburg
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1. Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag auf Förderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.

 

2. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

 

3. r die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

4. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzelentscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 12  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen (Änderungsbeschluss) hier: Ersatzneubau der bestehenden Kindertagesstätte "Teddy und Bär" mit zwei Krippen- und drei Kindergartengruppen in der Baumgartnerstr. 2 in 86161 Augsburg (Stadtteil Innenstadt, Sozialregion Mitte) (Referent/Initiator: Martina Wild, Bürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/21/05713  
Ö 13  
Neubau der Straßenbahnlinie 5 vom Hauptbahnhof zum Universitätsklinikum, Planfeststellung für den Planfeststellungsabschnitt 1, Beteiligung der städtischen Dienststellen im Rahmen des Anhörungsverfahrens der Regierung von Schwaben, Stellungname derStadt Augsburg (Referent/Initiator: Gerd Merkle, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/05906  
Ö 14  
Digitalrat der Stadt Augsburg, Besetzung (Referent/Initiator: Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/05991  
Ö 15  
Genehmigung der Niederschrift vom 19.03.2021  
.WP 69.Rat  
Ö 16  
Anfragen      
Ö 17  
Verschiedenes