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Tagesordnung - Sportausschuss  

 
 
Bezeichnung: Sportausschuss
Gremium: Sportausschuss
Datum: Mo, 26.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:47 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Bericht zur Öffnung der städtischen Sportstätten und Bäder im Zuge der Corona-Pandemie und Vorstellung des Maßnahmenpakets #augsburgbewegt (Referent/Initiator: Jürgen Enninger, Berufsm. Stadtrat)  
BER/21/05838  
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Anpassung des Jugendzuschusses 2021 (Referent/Initiator: Jürgen Enninger, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/05669  
Ö 4  
Unterstützung der Sport- und Schützenvereine in der Corona-Pandemie; Anpassung der Vollzugshinweise bei der Berechnung der städtischen Vereinspauschale (Referent/Initiator: Jürgen Enninger, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/05697  
Ö 5  
Sachstandsbericht Sporttreff Oberhausen (Referent/Initiator: Jürgen Enninger, Berufsm. Stadtrat)  
BER/21/05798  
Ö 6  
Bericht zur Fassadensanierung am Alten Stadtbad (Referent/Initiator: Jürgen Enninger, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BER/21/05738  
Ö 7  
Investitionsförderung für den Abriss und den Neubau einer 6-fach Tennishalle durch den Tennisclub Augsburg e.V. - Mehrkostenförderung (Referent/Initiator: Jürgen Enninger, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/05412  
Ö 8  
Bewirtschaftung der Investitionszuschüsse und Darlehen für die Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Vereinssportanlagen sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes 2021-2025 (UA 55020 Investitionsförderung f. Vereinssportanlagen) (Referent/Initiator: Jürgen Enninger, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/05667  
    26.04.2021 - Sportausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 zur Förderung der Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Vereinssportanlagen im Rahmen der städtischen Sportförderrichtlinien wird nach Maßgabe der beigefügten Anlage zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Anpassungen im Investitionsprogramm zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuwendungen bei Vorliegen der sachlichen und haushaltsmäßigen Voraussetzungen entsprechend zu bewirtschaften und gegebenenfalls bei Verzögerungen einzelner Vereinsbauvorhaben nicht abgerufene Zuschüsse/Darlehen vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Voraussetzungen umzuschichten.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 9  
Genehmigung der Niederschriften (öff. und nö.) vom 14.12.2020  
.WP 34.SPO  
Ö 10  
Anfragen / Verschiedenes