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Auszug - Dringlichkeitsantrag für die Stadtratssitzung am 23.06.2022 TOP 10 (öffentlicher Teil) der SPD/DIE LINKE - die soziale fraktion vom 20.06.2022: Lösungsvorschlag für das Schullandheim Zusamzell  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 10.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 23.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
DAN/22/07878 Dringlichkeitsantrag für die Stadtratssitzung am 23.06.2022 TOP 10 (öffentlicher Teil) der SPD/DIE LINKE - die soziale fraktion vom 20.06.2022: Lösungsvorschlag für das Schullandheim Zusamzell
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Dringlichkeitsantrag der Fraktionen (nichtöffentlich)
Referent/Initiator:SPD/DIE LINKE - die soziale fraktion / Pettinger, Christian
Federführend:Dokumente aus der Politik Beteiligt:Referat 4
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Stadt Augsburg übergibt das Schullandheim Zusamzell nebst allen zugehörigen Grundstücken und Ausstattung an eine geeignete städtische geführte Stiftung (z.B. den Protestantischen oder den Katholischen Volksschulfonds), damit diese den notwendigen Umbau für den Weiterbetrieb des Grundstücks für Schullandheim-Fahrten und Jugendgruppennutzungen durchführt und anschließend mietweise zur Verfügung stellt. Die Übergabe erfolgt schenkungsweise mit der Maßgabe, dass das Grundstück wenigstens 25 Jahre lang für die genannten Nutzungen zur Verfügung gestellt wird.

 

2. Die Stiftung erhält im Folgenden die Einnahmen aus dem Übernachtungsbetrieb der Schulklassen und Jugendgruppen. Sie erhält zudem einen Investitionskostenzuschuss in der Höhe, wie er nach der Beschlusslage des Stadtrats (BSV/18/01327) aus dem Erlös für das Schullandheim Thannhausen in die Sanierung des Schullandheims Zusamzell bereitgestellt werden sollte. Die Stadt unterstützt ferner die Stiftung aktiv bei der Gewinnung von Investitionszuschüssen öffentlicher Stellen, insbesondere von Zuschüssen des Bayerischen Schullandheimwerks (BSHW).

 

3.  Der Jugend- und Schulbetrieb des künftigen Schullandheims Zusamzell wird weiter über die Stadt organisiert und ggf. an einen geeigneten Träger delegiert. Die Kosten hieraus trägt die Stadt; soweit für die pädagogischen Leistungen Gebühren o.ä. erhoben werden, stehen diese der Stadt bzw. dem beauftragten Träger zu.

 

4.  Inhaltlich soll das Betriebskonzept der Doppelnutzung (Jugendgruppen/Schulklassen im Wechselmodus) weiterverfolgt werden und der Ausbau der Kapazitäten; ebenso soll der Betrieb mit zubuchbaren Themenbausteinen verknüpft werden (insbesondere das Welterbethema Wasser, vgl. BSV/18/01894).

 

5.   Sollte vor diesem Hintergrund nach 25 Jahren der Schullandheimbetrieb nicht mehr sinnvoll sein und auch keine Änderung des Konzeptes hilfreich, ist die Stiftung berechtigt, das Grundstück einer anderen Nutzung zuzuführen. Die Stadt ist vorher nach möglichen Alternativen zu fragen.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

     55

Abstimmung:

     20:35 (abgelehnt)