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Auszug - Städtebauliche Entwicklung Haunstetten Südwest; Einleitungsbeschluss für vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 i.V.m. § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/07822 Städtebauliche Entwicklung Haunstetten Südwest;
Einleitungsbeschluss für vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 i.V.m. § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 6 Beteiligt:Stadtplanungsamt
    Referat 8
   Liegenschaftsamt
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Einleitung und Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 i. V. m. §§ 140 Nr. 1, 141 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Untersuchungsbereich "Haunstetten Südwest" wird beschlossen (sog. "Einleitungsbeschluss"). Der Untersuchungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan "Vorbereitende Untersuchung Untersuchungsgebiet Nr. 2 "Haunstetten Südwest"" vom 08.06.2022.

 

2. Die Verwaltung wird - vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Voraussetzungen - beauftragt, die für die vorbereitenden Untersuchungen notwendigen Schritte, insbesondere die anstehenden Untersuchungen und Gutachten, in die Wege zu leiten.

 

3. Der Stadtrat stimmt der in der Begründung geschilderten weiteren Vorgehensweise zu. Die Verwaltung wird insbesondere auch beauftragt, die für die Umsetzung von Haunstetten Südwest erforderliche Organisationsstruktur einschließlich Personalausstattung sowie die hierzu notwendigen Finanzmittel zeitnah in vertiefter Weise zu untersuchen und das Ergebnis den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

4. Der Beschluss einschließlich Anlage 1 wird ortsüblich bekanntgemacht. Dabei wird auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

     54

Abstimmung:

einstimmig