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Beschluss
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Wulfertshauser Weg“ wird wegen Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung bzw. aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles (Art. 8 Abs. 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz) teilweise eingezogen. Die von der Einziehung erfasste Teilstrecke ist im Lageplan (Anlage 2) rot gekennzeichnet.
Abstimmungsergebnis
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