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Beschluss
1. Der Schulverwaltung wird aus den überplanmäßigen Einnahmen bei den Schlüsselzuweisungen 2022 ein Betrag in Höhe von 6.000.000 € für dringende Projektfinanzierungen zur Verfügung gestellt - auch um potenzielle Jahresfehlbeträge abzuwenden.
2. Aus vorgenanntem Betrag werden 1.200.000 € für die Baumaßnahme „Ertüchtigung der St.-Anna-Grundschule“ zur Deckung von Kostensteigerungen verwendet (vgl. BSV/22/07651).
3. Zusätzlich werden 1.220.448 € für die Baumaßnahme „Umfassende Sanierung der Löweneck-Grund- und Mittelschule“ zur Deckung von Kostensteigerungen verwendet (vgl. BSV/22/07652).
4. Die verbleibenden 3.579.552 € werden zur Stärkung des Bauunterhalts und der Sicherheit an Augsburger Schulen eingesetzt. Die nachfolgend aufgeführten, unabdingbaren und vordringlichen Einzelmaßnahmen sollen hiermit kurzfristig umgesetzt werden:
4.1. Das Brandschutzkonzept an der Goethe-Mittelschule mit einem geschätzten Volumen von voraussichtlich 1.500.000 € soll unter Zuhilfenahme dieser Mittel umgesetzt werden. Die haushaltstechnische Nachveranschlagung der Bewilligung gemäß Nr. 5 erfolgt im 2. Nachtragshaushalt unter Haushaltsstelle 2.21310.9401.00 VHK 201 - Brandschutzmaßnahmen Goethe-Mittelschule.
4.2. Die Ertüchtigung der elektrischen Anlagen am Gymnasium bei St. Anna mit einem geschätzten Volumen von voraussichtlich 820.000 € soll unter Zuhilfenahme dieser Mittel umgesetzt werden. Die haushaltstechnische Nachveranschlagung der Bewilligung gemäß Nr. 5 erfolgt im 2. Nachtragshaushalt unter Haushaltsstelle 2.23410.9401.00 VHK 201 - Erneuerung der elektrischen Anlage Gymnasium bei St. Anna.
4.3. Das Brandschutzkonzept an der Schubertschule (Außenstelle der Ulrichschule, Sonderpädagogisches Förderzentrum I) mit einem geschätzten Volumen von etwa 1.259.552 € soll unter Zuhilfenahme dieser Mittel umgesetzt werden. Die haushaltstechnische Nachveranschlagung der Bewilligung gemäß Nr. 5 erfolgt im 2. Nachtragshaushalt unter Haushaltsstelle 2.27010.9401.00 VHK 201 - Brandschutzmaßnahmen Schubertschule, Außenstelle Ulrichschule.
5. Bezüglich der Nummern 4.1 - 4.3 werden die dort genannten Ausgabebeträge bei den vermerkten Haushaltsstellen gemäß Art. 66 GO außerplanmäßig bewilligt. Die Deckung in Höhe von insgesamt 3.579.552 € wird durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 1.90020.0411.01 - Allgemeine Zuweisungen, Land - Schlüsselzuweisungen - sichergestellt.
Abstimmungsergebnis
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