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Auszug - Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 314.264 € zugunsten HSt. 2.79140.9851.00 VHK 003 für Mehrkosten bei der Zuschussgewährung an die AVV GmbH  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/07702 Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 314.264 € zugunsten HSt. 2.79140.9851.00 VHK 003 für Mehrkosten bei der Zuschussgewährung an die AVV GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Roland Barth, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Amt für Finanzen und Stiftungen   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 314.264 € bei HSt. 2.79140.9851.00 VHK 003, Zuschussgewährung an die AVV GmbH, Investitionsförderung an kommunale Sonderrechnungen, bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben in gleicher Höhe bei HSt. 1.79140.7161.01 (Förderung des Verkehrs, Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen).

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

54

Abstimmung:

einstimmig