Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
Die Ortsstraße „Schwimmschulstraße“ wird aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles bzw. wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung (Art. 8 Abs. 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetzes) teilweise eingezogen. Die von der Einziehung erfasste Teilstrecke ist im Lageplan (Anlage 2) rot schraffiert gekennzeichnet.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||