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Auszug - Umsetzung der neuen Entgeltordnung in Bezug auf die tariflich normierte Ausbildungs- und Prüfungspflicht  

 
 
Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:34 - 15:43 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00354 Umsetzung der neuen Entgeltordnung in Bezug auf die tariflich normierte Ausbildungs- und Prüfungspflicht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister
Federführend:Personalamt / Ausbildung und Qualifizierung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Anmeldungen zu den Angestelltenlehrgängen I und II werden auf Grund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 erweitert.

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine Tätigkeit ausüben, welche die Fachprüfung I bzw. II erfordern, ist zum nächstmöglichen Anmeldezeitpunkt bei der Bayerischen Verwaltungsschule die Teilnahme am Angestelltenlehrgang I bzw. II zu ermöglichen, sofern sie nicht von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit sind. Die bestehenden städtischen Zulassungsregelungen finden hier keine Anwendung.

 

2. Grundsätzlich unverändert bleiben die vom Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur in seiner Sitzung vom 01.10.2015 beschlossenen Quotierungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich für die Angestelltenlehrgänge I und II bewerben (jeweils 5 Plätze) und noch keine Tätigkeiten ausüben, welche die Fachprüfung I und II erfordern oder von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit sind, sich jedoch weiter qualifizieren möchten.

 

3. Bei den Auswahlkriterien zum Angestelltenlehrgang II wird eine langjährige Beschäftigungszeit stärker berücksichtigt.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig