Beschluss
Der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung im Umgang mit der Errichtung, dem Erhalt und dem dauerhaften Betrieb von PV-Anlagen bei der Veräußerung städtischer (Rest-) Grundstücke bzw. beim Abschluss und bei der Verlängerung von Erbbaurechtsverträgen wird zugestimmt.