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Auszug - AVV GmbH: Vorabbekanntmachung Linienbündel Lech Süd  

 
 
Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
TOP: Ö 8
Gremium: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:34 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/09445 AVV GmbH: Vorabbekanntmachung Linienbündel Lech Süd
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Dem Regionalbuskonzept zur Überplanung des Linienbündels „Lech Süd“ (siehe Anlage 1) wird zugestimmt. Hinsichtlich des Bedarfsverkehrs (siehe Anlage 1, Seite 9) kommt für die Vorabbekanntmachung zunächst als Mindestanforderung die Variante 0 [Beibehaltung des AST 103] zur Anwendung. Die Varianten 1 [AktiVVo Königsbrunn-Mering mit AST 103], Variante 2 [Gesamtgebiet ohne AST 103] oder Variante 3 [Teilgebiet ohne AST 103] werden mit dem Hinweis der Notwendigkeit der diesbezüglich noch zu erfolgenden Beschlussfassung des jeweils zuständigen Aufgabenträgers in die Vorabbekanntmachung aufgenommen.

 

2. Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erfolgt gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Wettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in Form eines Bruttovertrages.

 

3. Die AVV-Regionalbuslinien 100, 102, 103, 104, 106, 108 und der in Ziffer 1 dargestellte Bedarfsverkehr stellen im Rahmen des Linienbündels „Lech Süd“ eine Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG dar.

 

4. Das im Wettbewerb auszuschreibende Linienbündel im AVV-Regionalbusverkehr wird für eine Vertragslaufzeit von 13.12.2025 bis zum 08.12.2035 vergeben.

 

5. Der gemäß Regionalbuskonzept für das Linienbündel „Lech Süd“ (siehe Anlage 1) bestehende Fahrplanstand wird als „ausreichende Verkehrsbedienung“ im Sinne von § 8 Abs. 3 und § 8a Abs. 2 S. 3-5 PBefG festgelegt. Es gilt der AVV-Gemeinschaftstarif in seiner jeweils gültigen Fassung. Es gelten die gemäß Regionalbuskonzept festgelegten Qualitätsstandards. Soweit in der Anlage 1 keine anderweitigen Qualitätsstandards aufgeführt werden, haben mindestens die derzeit (Stand 2022) für AVV-Regionalbusleistungen geltenden Qualitätsstandards zur Anwendung zu kommen.

 

6. Die AVV GmbH wird bevollmächtigt, die Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Abs. 2 S. 2-3 PBefG zu veröffentlichen.

 

7. Die Beschlussfassungen zu Ziffern 1 bis 6 stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassungen der zuständigen Aufgabenträger Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Stadt Augsburg.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig