Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Das Veräußerungsmodell nach dem Grundsatzbeschluss (GSB) III kommt für das Bauvorhaben der KLAUS Wohnbau GmbH („Investor“) „Stadtjägerstraße 10 in 86152 Augsburg“ (Bebauungsplan [BP] Nr. 482 "Zwischen Holzbachstraße und Stadtjägerstraße", siehe auch Anlage 1) nicht zur Anwendung. 2. Das Bindungsmodell für das Bauvorhaben der KLAUS Wohnbau GmbH „Stadtjägerstraße 10 in 86152 Augsburg“ (Bebauungsplan [BP] Nr. 482 "Zwischen Holzbachstraße und Stadtjägerstraße", siehe auch Anlage 1) kommt aus sachlichen Gründen und aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise nicht zur Anwendung. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne einer teilweisen Kompensation eine Vereinbarung mit dem Investor über das gemeinsam mit dem Investor ausgearbeitete Konzept „Junges Wohnen“ abzuschließen. 4. Die Beschlussfassung zu den Ziffern 1 bis 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses der Vereinbarung nach Ziffer 3. 5. Die Beschlussfassung zu den Ziffern 1 bis 3 erfolgt zudem unter der Voraussetzung, dass der Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) der Teilung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 482 „Zwischen Holzbachstraße und Stadtjägerstraße“ zustimmt.
Abstimmungsergebnis
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