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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 482 "Zwischen Holzbachstraße und Stadtjägerstraße"; Umwandlungsrecht der Stadt Augsburg zur Verpflichtung des Investors nach dem Bindungsmodell, Nichtanwendung des Bindungsmodells sowie Kompensation durch das Konzept "Junges Wohnen"   

 
 
Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:34 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/09431 Bebauungsplan (BP) Nr. 482 "Zwischen Holzbachstraße und Stadtjägerstraße";
Umwandlungsrecht der Stadt Augsburg zur Verpflichtung des Investors nach dem Bindungsmodell, Nichtanwendung des Bindungsmodells sowie Kompensation durch das Konzept "Junges Wohnen"

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Wohnbauförderung und Wohnen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Das Veräerungsmodell nach dem Grundsatzbeschluss (GSB) III kommt für das Bauvorhaben der KLAUS Wohnbau GmbH („Investor“) „Stadtjägerstraße 10 in 86152 Augsburg“ (Bebauungsplan [BP] Nr. 482 "Zwischen Holzbachstraße und Stadtjägerstraße", siehe auch Anlage 1) nicht zur Anwendung.

2. Das Bindungsmodell für das Bauvorhaben der KLAUS Wohnbau GmbH „Stadtjägerstraße 10 in 86152 Augsburg“ (Bebauungsplan [BP] Nr. 482 "Zwischen Holzbachstraße und Stadtjägerstraße", siehe auch Anlage 1) kommt aus sachlichen Gründen und aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise nicht zur Anwendung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne einer teilweisen Kompensation eine Vereinbarung mit dem Investor über das gemeinsam mit dem Investor ausgearbeitete KonzeptJunges Wohnen“ abzuschließen.

4. Die Beschlussfassung zu den Ziffern 1 bis 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses der Vereinbarung nach Ziffer 3.

5. Die Beschlussfassung zu den Ziffern 1 bis 3 erfolgt zudem unter der Voraussetzung, dass der Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) der Teilung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 482 „Zwischen Holzbachstraße und Stadtjägerstraße“ zustimmt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig