Beschluss
Vom dauerhaften Vollzugshindernis der Tenorziffer 5 des Beschlusses vom 16.02.2023 (TVO/BSV/23/08898-1, Sommernächte 2023) - Theaterviertelfest im Herbst 2023 - wird Kenntnis genommen.
Im Herbst 2023 soll den Gremien eine Beschlussvorlage mit einem Veranstalter, einer konkreten inhaltlichen Planung und der Festlegung einer Festzone vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage soll eine Kostenschätzung erarbeitet werden, um entsprechende Mittel für den Haushalt anmelden zu können.