Beschluss
1. Der Ausschuss nimmt vom Bericht zu den im Rahmen von Interessensbekundungsverfahren bzw. bei der Vergabe von entsprechenden Konzessionsvergaben zum Bau und zum Betrieb von Kindertagesstätten zu beachtenden Maßgaben Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuell anhängigen Verfahren auf dieser Grundlage weiter zu betreiben und ggfs. entsprechend anzupassen.