Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanungen wird die Realisierung der o. g. Maßnahme grundsätzlich befürwortet.
2. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben (Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn). Hierzu wird im Bildungsausschuss ein entsprechender Projektbeschluss gefasst.
3. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag auf eine öffentliche Förderung, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.
Abstimmungsergebnis
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