Die geltende Anlage- und Finanzrichtlinie (AnFinR-Stift), als Geschäftsanweisung für das Anlage- und Kreditmanagement der von der Stadt Augsburg satzungsgemäß verwalteten rechtsfähigen Stiftungen wird durch beiliegende Fassung fortgeschrieben und ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Stimmberechtigt:
11
Abstimmung:
einstimmig
31.03.2022 - Stadtrat Augsburg
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die geltende Anlage- und Finanzrichtlinie (AnFinR-Stift), als Geschäftsanweisung für das Anlage- und Kreditmanagement der von der Stadt Augsburg satzungsgemäß verwalteten rechtsfähigen Stiftungen wird durch beiliegende Fassung fortgeschrieben und ergänzt.