Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die Stadt Augsburg errichtet die rechtsfähige „Friedrich und Gerlinde Mayser'sche Stiftung“. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Ausbildung in Berufen der Pflege und anderen sozialen Berufen. 2. Das Nachlassvermögen der Erbschaft nach Frau Gerlinde Mayser, verstorben am 17.04.2020, wird mit seinem Wert am Tag der Entstehung der Stiftung der Stiftung zugeführt werden. 3. Die Stadt Augsburg als Gründerin der Stiftung gibt der Stiftung eine Satzung entsprechend des beigefügten Entwurfs und evtl. noch erforderlicher Änderungen (s. Ziff. 5), die wesentlicher Bestandteil des Stiftungsgeschäfts (s. Ziff. 1) ist. 4. Die Verwaltung und Vertretung der Stiftung wird unentgeltlich durch die Organe der Stadt Augsburg übernommen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anerkennung der Stiftung und die Genehmigung für die im Entwurf beiliegende Satzung durch der Stiftungsaufsicht sowie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung einzuholen; gegebenenfalls noch erforderlich werdende Änderungen und Ergänzungen sind einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||