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Tagesordnung - Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)  

 
 
Bezeichnung: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
Datum: Do, 14.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Stadtentwicklungskonzept (STEK) für die Stadt Augsburg - Räumliches Leitbild (Referent/Initiator: Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06523  
    14.10.2021 - Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1. Das Räumliche Leitbild, das die angestrebte räumliche Entwicklung Augsburgs komprimiert aufzeigt und die wesentlichen Zielvorstellungen des Stadtentwicklungs-konzeptes (STEK) prägnant zusammenfasst, wird in der Fassung vom September 2021 beschlossen (siehe Anlage). Geringfügige redaktionelle Anpassungen können für die Publikation der Broschüre noch bis zur Drucklegung ergänzt werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Räumliche Leitbild mit seinen wichtigen räumlichen Aussagen zu Siedlungsstruktur, (langfristigen) Siedlungspotenzialen für Wohnen und Gewerbe, zu Grün- und Landschaftsräumen, zum Natur- und Umweltschutz, zum Infrastrukturbedarf sowie zur Mobilität als programmatische Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung (FP) zu verwenden.

 

3. Das Räumliche Leitbild ist wie das STEK bei allen wichtigen Entscheidungen und Planungsprozessen der Stadt Augsburg mit Raumbezug heranzuziehen und dauer-haft in das Verwaltungshandeln zu implementieren und bei politischen Entschei-dungsprozessen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Fachkonzepten, Fachplanungen, teilräumlichen Plänen und Projekten sowie im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen von städtebaulichen Instrumenten (z. B. Bauleitplanung, Sanierungsmaßnahmen, Wettbewerbsverfahren, Bauberatung). Entsprechend ist das Räumliche Leitbild auch bei allen Akteuren der Stadtgesell-schaft (Politik, Verwaltung, Stadtgesellschaft) zu bewerben und bekannt zu machen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Umsetzungsphase des STEK zusätzlich das Räumliche Leitbild im Rahmen des vom Stadtrat bereits im Dezember 2019 be-schlossenen Monitoring- und Evaluationssystems zu becksichtigen. Hierzu sind alle stadtentwicklungsrelevanten Veränderungen und neue (Mega-) Trends zu erfassen sowie Zielaussagen, (Schlüssel-) Projekte und Maßnahmen sowohl des STEK als auch von weiteren (Fach-) Planungen zu begleiten, auf Aktualität zu prüfen und ggf. anzupassen.

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    28.10.2021 - Stadtrat Augsburg
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1. Das Räumliche Leitbild, das die angestrebte räumliche Entwicklung Augsburgs komprimiert aufzeigt und die wesentlichen Zielvorstellungen des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) prägnant zusammenfasst, wird in der Fassung vom September 2021 beschlossen (siehe Anlage). Geringfügige redaktionelle Anpassungen können für die Publikation der Broschüre noch bis zur Drucklegung ergänzt werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Räumliche Leitbild mit seinen wichtigen räumlichen Aussagen zu Siedlungsstruktur, (langfristigen) Siedlungspotenzialen für Wohnen und Gewerbe, zu Grün- und Landschaftsräumen, zum Natur- und Umweltschutz, zum Infrastrukturbedarf sowie zur Mobilität als programmatische Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung (FP) zu verwenden.

 

3. Das Räumliche Leitbild ist wie das STEK bei allen wichtigen Entscheidungen und Planungsprozessen der Stadt Augsburg mit Raumbezug heranzuziehen und dauerhaft in das Verwaltungshandeln zu implementieren und bei politischen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Fachkonzepten, Fachplanungen, teilräumlichen Plänen und Projekten sowie im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen von städtebaulichen Instrumenten (z. B. Bauleitplanung, Sanierungsmaßnahmen, Wettbewerbsverfahren, Bauberatung). Entsprechend ist das Räumliche Leitbild auch bei allen Akteuren der Stadtgesellschaft (Politik, Verwaltung, Stadtgesellschaft) zu bewerben und bekannt zu machen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Umsetzungsphase des STEK zusätzlich das umliche Leitbild im Rahmen des vom Stadtrat bereits im Dezember 2019 beschlossenen Monitoring- und Evaluationssystems zu becksichtigen. Hierzu sind alle stadtentwicklungsrelevanten Veränderungen und neue (Mega-) Trends zu erfassen sowie Zielaussagen, (Schlüssel-) Projekte und Maßnahmen sowohl des STEK als auch von weiteren (Fach-) Planungen zu begleiten, auf Aktualität zu prüfen und ggf. anzupassen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

52:1

 

Ö 4  
Planungsvorhaben "Wohnbauentwicklung östlich des Siedlerweges und nördlich des Luchsweges" Ergebnis der Mehrfachbeauftragung sowie Vorschlag für weiteres Vorgehen (Referent/Initiator: Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06496  
Ö 5  
Projekt Fahrradstadt - Neubau Bahnübergang Klausstraße für Fußgänger und Radfahrer (Projektbeschluss) (Referent/Initiator: Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06527  
Ö 6  
Erfüllung der Kinderspielplatzpflicht im Bauordnungsrecht (Referent/Initiator: Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06519  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Baustellenbericht - mündlicher Bericht - (Referent/Initiator: Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
BER/21/06540  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Bericht zu verschiedenen Baugesuchen - mündlicher Bericht - (Referent/Initiator: Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
BER/21/06541  
Ö 9  
Bezirkssportanlage Süd (Ernst-Lehner-Stadion), Sanierung der Wettkampfanlage Typ B (Leichtathletikanlage mit 6 Kreisbogenbahnen 400 m, 8 Einzelbahnen für gerade Sprint- und Hürdenstrecken, 2 Segmentbereiche für Hochsprung, Stabhochsprung, Weitsprungetc. in Kombination mit Rasengroßspielfeld); hier: Grundsatz- und Projektbeschluss (Referent/Initiator: Jürgen K. Enninger, Berufsm. Stadtratsmitglied)  
Enthält Anlagen
BSV/21/06520  
Ö 10  
Genehmigung der Niederschrift vom 01.07.2021  
.WP 32.  
Ö 11  
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