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Auszug - Stadtentwicklungskonzept (STEK) für die Stadt Augsburg - Räumliches Leitbild  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 3
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/21/06523 Stadtentwicklungskonzept (STEK) für die Stadt Augsburg - Räumliches Leitbild
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Das Räumliche Leitbild, das die angestrebte räumliche Entwicklung Augsburgs komprimiert aufzeigt und die wesentlichen Zielvorstellungen des Stadtentwicklungs-konzeptes (STEK) prägnant zusammenfasst, wird in der Fassung vom September 2021 beschlossen (siehe Anlage). Geringfügige redaktionelle Anpassungen können für die Publikation der Broschüre noch bis zur Drucklegung ergänzt werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Räumliche Leitbild mit seinen wichtigen räumlichen Aussagen zu Siedlungsstruktur, (langfristigen) Siedlungspotenzialen für Wohnen und Gewerbe, zu Grün- und Landschaftsräumen, zum Natur- und Umweltschutz, zum Infrastrukturbedarf sowie zur Mobilität als programmatische Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung (FP) zu verwenden.

 

3. Das Räumliche Leitbild ist wie das STEK bei allen wichtigen Entscheidungen und Planungsprozessen der Stadt Augsburg mit Raumbezug heranzuziehen und dauer-haft in das Verwaltungshandeln zu implementieren und bei politischen Entschei-dungsprozessen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Fachkonzepten, Fachplanungen, teilräumlichen Plänen und Projekten sowie im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen von städtebaulichen Instrumenten (z. B. Bauleitplanung, Sanierungsmaßnahmen, Wettbewerbsverfahren, Bauberatung). Entsprechend ist das Räumliche Leitbild auch bei allen Akteuren der Stadtgesell-schaft (Politik, Verwaltung, Stadtgesellschaft) zu bewerben und bekannt zu machen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Umsetzungsphase des STEK zusätzlich das Räumliche Leitbild im Rahmen des vom Stadtrat bereits im Dezember 2019 be-schlossenen Monitoring- und Evaluationssystems zu becksichtigen. Hierzu sind alle stadtentwicklungsrelevanten Veränderungen und neue (Mega-) Trends zu erfassen sowie Zielaussagen, (Schlüssel-) Projekte und Maßnahmen sowohl des STEK als auch von weiteren (Fach-) Planungen zu begleiten, auf Aktualität zu prüfen und ggf. anzupassen.

 

 

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig