Beschluss
1. Die Stadt Augsburg stellt fest, dass die Nachfrage nach Kurzzeitplätzen durch das
vorhandene Angebot nicht gedeckt ist.
2. Um der Not von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen zu begegnen,
beabsichtigt die Stadt Augsburg die Vorhaltung von festen Kurzzeitplätzen für zunächst drei Jahre zu fördern. Dabei müssen die Plätze ganzjährig für Kurz-zeitpflege vorgehalten werden und die Förderung gilt nur für jene Belegungen, deren Kurzzeitgäste nicht dauerhaft in der Einrichtung verbleiben und die selber oder ihre Angehörigen Einwohner*innen der Stadt Augsburg sind.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Förderrichtlinie zu erstellen.
Eckpunkte dabei sind die Förderung von bis zu 50 Plätzen für Kurzzeitpflege, die fest zur Verfügung stehen müssen, mit einem Zuschuss zum entstehenden Verwaltungsaufwand der Einrichtungen in Höhe von 250.- Euro pro Aufnahme zu fördern.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung der notwendigen Ausgabemittel in
Höhe von 246.000.- Euro im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zum Nachtrags-haushalt 2020 sowie zu den jeweiligen Haushalten 2021 und 2022 zu beantragen. Insoweit steht die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Aufnahme in den Haushalts-
plan.