Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Kurzzeitpflege hier: Förderung der Kurzzeitpflege in Augsburg Grundsatzbeschluss Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.05.2019  

 
 
Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:13 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03294 Kurzzeitpflege
hier: Förderung der Kurzzeitpflege in Augsburg
Grundsatzbeschluss
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.05.2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Stadt Augsburg stellt fest, dass die Nachfrage nach Kurzzeitplätzen durch das

vorhandene Angebot nicht gedeckt ist. 

 

2. Um der Not von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen zu begegnen,

beabsichtigt die Stadt Augsburg die Vorhaltung von festen Kurzzeitplätzen für zunächst drei Jahre zu fördern. Dabei müssen die Plätze ganzjährig für Kurz-zeitpflege vorgehalten werden und die Förderung gilt nur für jene Belegungen, deren Kurzzeitgäste nicht dauerhaft in der Einrichtung verbleiben und die selber oder ihre Angehörigen Einwohner*innen der Stadt Augsburg sind.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Förderrichtlinie zu erstellen.

Eckpunkte dabei sind die Förderung von bis zu 50 Plätzen für Kurzzeitpflege, die fest zur Verfügung stehen müssen, mit einem Zuschuss zum entstehenden Verwaltungsaufwand der Einrichtungen in Höhe von 250.- Euro pro Aufnahme zu fördern. 

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung der notwendigen Ausgabemittel in

he von 246.000.- Euro im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zum Nachtrags-haushalt 2020 sowie zu den jeweiligen Haushalten 2021 und 2022 zu beantragen. Insoweit steht die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Aufnahme in den Haushalts-

plan.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig