Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Tagesordnung - Bau- und Konversionsausschuss  

 
 
Bezeichnung: Bau- und Konversionsausschuss
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss
Datum: Di, 10.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:54 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Stadtentwicklungskonzept (STEK) für die Stadt Augsburg (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03768  
    10.12.2019 - Bau- und Konversionsausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1. Die im Rahmen der Beteiligung aller Stadtratsfraktionen, der Ausschussgemeinschaft, der Einzelstadträte und der städtischen Fachreferate zum Entwurf STEK eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der in Kapitel V der Beschlussvorlage formulierten Würdigungen in das STEK eingearbeitet.

 

2. Das STEK in der Fassung vom Dezember 2019, bestehend aus den Grundlagen (Teil A), dem Programm (Teil B) und der Umsetzung (Teil C), wird als zentrales Steuerungsinstrument für die mittel- bis langfristige integrierte Gesamtentwicklung der Stadt Augsburg beschlossen (Anlage 1). Geringfügige redaktionelle Anpassungen können für die Publikation der Broschüren (Lang- und Kurzfassung) noch bis zur Drucklegung ergänzt werden.

 Die inhaltlich unverändert aus dem Vorentwurf STEK übernommenen, ausführlichen Beschreibungen zu den „Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben“ und die detaillierten Darlegungen der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken Augsburgs im Rahmen der „SWOT-Analyse“ wurden in der Fassung vom Dezember 2019 an das neue Layout des STEK angepasst und werden als Anlagebände zum STEK ebenfalls beschlossen (Anlagen 2 und 3).

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzungsphase des STEK durchzuführen. Hierzu sind insbesondere folgende Punkte zu realisieren:

 

3.1 Die wesentlichen Aussagen der acht Handlungsfelder (siehe IV.) werden in einem Konzeptplan „umliches Leitbild“ zusammengeführt. Er bildet den programmatischen Rahmen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung (FNP). Dieser Konzeptplan soll gemeinsam mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

3.2 Das STEK ist als wesentliche Grundlage bei allen Entscheidungen der Stadt (incl. sdtische Beteiligungen) von gesamtstädtischer Bedeutung heranzuziehen. Es ist dauerhaft in das Verwaltungshandeln zu implementieren und bei politischen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Fachkonzepten, Fachplanungen, teilräumlichen Plänen und Projekten sowie im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen von städtebaulichen Instrumenten (z. B. Bauleitplanung, Sanierungsmaßnahmen, Wettbewerbsverfahren, Bauberatung). Hierzu sind erprobte Dialogformate fortzuführen bzw. geeignete Arbeitsstrukturen zu etablieren.

 

 

 

 

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtrat in regelmäßigen Abständen anhand von Evaluierungsberichten zum STEK, über Veränderungen von Rahmenbedingungen und Planungsgrundlagen, neuen Herausforderungen und Chancen, die Wirkung von Zielen und Strategien sowie den Umsetzungsstand von Projekten und Maßnahmen zu informieren. Bei wesentlichen Änderungen ist das STEK auch inhaltlich (einzelne Handlungsfelder oder gesamt) anzupassen bzw. fortzuschreiben.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    12.12.2019 - Stadtrat Augsburg
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1.  Die im Rahmen der Beteiligung aller Stadtratsfraktionen, der Ausschussgemeinschaft, der Einzelstadträte und der städtischen Fachreferate zum Entwurf STEK eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der in Kapitel V der Beschlussvorlage formulierten Würdigungen in das STEK eingearbeitet.

 

2.  Das STEK in der Fassung vom Dezember 2019, bestehend aus den Grundlagen (Teil A), dem Programm (Teil B) und der Umsetzung (Teil C), wird als zentrales Steuerungsinstrument für die mittel- bis langfristige integrierte Gesamtentwicklung der Stadt Augsburg beschlossen (Anlage 1). Geringfügige redaktionelle Anpassungen können für die Publikation der Broschüren (Lang- und Kurzfassung) noch bis zur Drucklegung ergänzt werden.

 Die inhaltlich unverändert aus dem Vorentwurf STEK übernommenen, ausführlichen Beschreibungen zu den „Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben“ und die detaillierten Darlegungen der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken Augsburgs im Rahmen der „SWOT-Analyse“ wurden in der Fassung vom Dezember 2019 an das neue Layout des STEK angepasst und werden als Anlagebände zum STEK ebenfalls beschlossen (Anlagen 2 und 3).

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzungsphase des STEK durchzuführen. Hierzu sind insbesondere folgende Punkte zu realisieren:

 

3.1 Die wesentlichen Aussagen der acht Handlungsfelder (siehe IV.) werden in einem Konzeptplan „umliches Leitbild“ zusammengeführt. Er bildet den programmatischen Rahmen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung (FNP). Dieser Konzeptplan soll gemeinsam mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

3.2 Das STEK ist als wesentliche Grundlage bei allen Entscheidungen der Stadt (incl. städtische Beteiligungen) von gesamtstädtischer Bedeutung heranzuziehen. Es ist dauerhaft in das Verwaltungshandeln zu implementieren und bei politischen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Fachkonzepten, Fachplanungen, teilräumlichen Plänen und Projekten sowie im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen von städtebaulichen Instrumenten (z. B. Bauleitplanung, Sanierungsmaßnahmen, Wettbewerbsverfahren, Bauberatung). Hierzu sind erprobte Dialogformate fortzuführen bzw. geeignete Arbeitsstrukturen zu etablieren.

 

4.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtrat in regelmäßigen Abständen anhand von Evaluierungsberichten zum STEK, über Veränderungen von Rahmenbedingungen und Planungsgrundlagen, neuen Herausforderungen und Chancen, die Wirkung von Zielen und Strategien sowie den Umsetzungsstand von Projekten und Maßnahmen zu informieren. Bei wesentlichen Änderungen ist das STEK auch inhaltlich (einzelne Handlungsfelder oder gesamt) anzupassen bzw. fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

49:4

 

Ö 4  
Bebauungsplan (BP) Nr. 867 A "Südöstlich des Kreisverkehrs Bürgermeister-Ulrich-Straße / Am Technologiezentrum / Hugo-Eckener-Straße" (Satzungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB) (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03682  
Ö 5  
Bebauungsplan (BP) Nr. 481 "Zwischen Zimmererstraße und Walterstraße" (Billigungs- und Auslegungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB) (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03819  
Ö 6  
Umsetzung des Bund-Länder-Programmes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"; Neugestaltung des Lechhauser Marktplatzes und des angrenzenden Abschnitts der Humboldtstraße (Projektbeschluss) (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03820  
Ö 7  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Einführung einer neuen Höchstfrist betreffend die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zum 01.04.2021 (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/18/02383-1  
Ö 8  
Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG): Erweiterte Erlassmöglichkeiten im Erschließungsbeitragsrecht nach Art. 13 Abs. 6 KAG (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03701  
Ö 9  
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Einziehung des selbstständigen Gehwegs "Gehweg von der Hochfeldstraße zum Gehweg von der Hochfeldstraße zur Haunstetter Straße" (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03016-1  
Ö 10  
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Wegerechtliche Verfahren im Bereich Europaplatz (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03838  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Berichte zu verschiedenen Baugesuchen - mündlicher Bericht - (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
BER/19/03845  
Ö 12  
Genehmigung der Niederschrift vom 16.10.2019  
13.WP 74.BAU  
Ö 13  
Anfragen / Verschiedenes