Beschluss
1. Den Anträgen der Freien Wähler vom 13.08.2018 sowie vom 02.12.2018 wird auf Grund der nachstehenden Ausführungen der Verwaltung nicht stattgegeben.
2. Damit sind die in Ziffer 1 genannten Anträge der Freien Wähler geschäftsordnungsmäßig behandelt.