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Auszug - Bebauungsplan Nr. 678 "Beidseits der Blücherstraße (KUKA-Areal)" (Satzungsbeschluss)  

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:56 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02732 Bebauungsplan Nr. 678
"Beidseits der Blücherstraße (KUKA-Areal)"
(Satzungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1.      Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 678 „Beidseits der Blücherstraße (KUKA-Areal)“ in der Zeit vom 29.10.2018 mit 30.11.2018 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 31.01.2019 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2.      Der BP Nr. 678 für den Bereich zwischen der Trasse der Localbahn im Nordwesten,

dem Gewerbegebiet beidseits der Zusamstraße und der Blücherstraße (einschließlich)

im Nordosten, dem Neuen Ostfriedhof im Südosten und der Zugspitzstraße (einschließlich) im Südwesten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 31.01.2019, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).

 

Die Begründung mit Umweltbericht (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) sowie die Anlagen (Teil F), jeweils in der Fassung vom 31.01.2019, werden als Bestandteile des BP Nr. 678 ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).

 

3.      Der BP Nr. 678 ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereiches den

seit dem 21.07.1967 rechtsverbindlichen BP Nr. 627 „Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Zugspitzstraße, Localbahn, Blücherstraße und dem Wohnbaugebiet Hochzoll-Nord in Augsburg-Lechhausen“, den seit dem 01.09.1967 rechtsverbindlichen BP Nr. 617 „Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Zugspitzstraße und Lech, nördlich der Schön-eckstraße in Augsburg-Hochzoll“ und den seit dem 16.01.1970 rechtsverbindlichen BP Nr. 626  A „Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Blücherstraße, projektierter Umgehungsstraße, Stätzlinger Straße und Localbahn“ und hebt diese insoweit auf.

 

4.      Die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum

BP Nr. 678 vom 31.01.2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 3).

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig