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Tagesordnung - Finanzausschuss  

 
 
Bezeichnung: Finanzausschuss
Gremium: Finanzausschuss
Datum: Mo, 16.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 14:32 - 15:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2017 (Referent: Eva Weber, Bürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/17/00876  
Ö 4  
Generalsanierung Theater Augsburg - Versicherung gegen Baukostenüberschreitungen (Referent: Eva Weber, Bürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BER/17/00779  
Ö 5  
Sonderrücklage für Versorgungslasten der städtischen Beamtinnen und Beamten (BayVersRücklG) (Referent: Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister Referent: Eva Weber, Bürgermeisterin)  
Enthält Anlagen
BSV/17/00769  
    14.09.2017 - Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1. Bis auf weiteres sieht die Stadt Augsburg keine zweckgebundenen Entnahmen aus der beim Bayerischen Pensionsfonds geführten Sonderrücklage für Versorgungslasten der städtischen Beamtinnen und Beamten vor. Ein Auszahlungsplan wird derzeit nicht erstellt.

 

2.Die Einzahlungen in den Pensionsfonds sollen auch nach dem Jahresende 2017 fortgesetzt werden. Die Zuführungen für das Jahr 2018 inklusiv eventueller Nachzahlung für das Haushaltsjahr 2017 beträgt 1.632.358 €.

 

Auf Basis des Vorjahreswertes orientiert sich die Fortschreibung in den Folgejahren ab 2019 an den jeweils bis zur Jahresmitte des Vorjahres wirksam gewordenen prozentualen Besoldungserhöhungen; Einmalzahlungen bleiben aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt. Im Falle differenzierter Besoldungserhöhungen schätzen die Personal- und die Kämmereiverwaltung den Mittelwert der prozentualen Steigerungen ab. Der Zuführungsbetrag wird auf volle 10.000 € aufgerundet.

 

3.Die freiwilligen Einzahlungen, die nach dem Jahresende 2017 geleistet werden, sind als zweckgebunden einzustufen und dienen ausschließlich zur Vorsorge für spätere Versorgungsaufwendungen.

 

4.Die Renditeentwicklung des Bayerischen Pensionsfonds ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Zinssituation und der Entwicklung des Anlagemarktes zu beobachten; sollten sich signifikant nachteilige Verhältnisse ergeben, bedarf es einer erneuten Entscheidung.

 

5.Sobald bekannt wird, ob und in welcher Form der Freistaat Bayern ab 2023 Entnahmen aus seinem Pensionsfonds vornimmt, soll die Angelegenheit erneut thematisiert werden.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwicklungsprognose der Pensionslasten (137 KB)    
Anlage 2 2 20170912 Entwicklungsprognose der Pensionslasten (64 KB)    
   
    16.10.2017 - Finanzausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

 

1. Bis auf weiteres sieht die Stadt Augsburg keine zweckgebundenen Entnahmen aus der beim Bayerischen Pensionsfonds geführten Sonderrücklage für Versorgungslasten der städtischen Beamtinnen und Beamten vor. Ein Auszahlungsplan wird derzeit nicht erstellt.

 

2. Die Einzahlungen in den Pensionsfonds sollen auch nach dem Jahresende 2017 fortgesetzt werden. Die Zuführungen für das Jahr 2018 inklusiv eventueller Nachzahlung für das Haushaltsjahr 2017 beträgt 1.632.358 €.

 

Auf Basis des Vorjahreswertes orientiert sich die Fortschreibung in den Folgejahren ab 2019 an den jeweils bis zur Jahresmitte des Vorjahres wirksam gewordenen prozentualen Besoldungserhöhungen; Einmalzahlungen bleiben aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt. Im Falle differenzierter Besoldungserhöhungen schätzen die Personal- und die Kämmereiverwaltung den Mittelwert der prozentualen Steigerungen ab. Der Zuführungsbetrag wird auf volle 10.000 € aufgerundet.

 

3. Die freiwilligen Einzahlungen, die nach dem Jahresende 2017 geleistet werden, sind als zweckgebunden einzustufen und dienen ausschließlich zur Vorsorge für spätere Versorgungsaufwendungen.

 

4. Die Renditeentwicklung des Bayerischen Pensionsfonds ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Zinssituation und der Entwicklung des Anlagemarktes zu beobachten; sollten sich signifikant nachteilige Verhältnisse ergeben, bedarf es einer erneuten Entscheidung.

 

5. Sobald bekannt wird, ob und in welcher Form der Freistaat Bayern ab 2023 Entnahmen aus seinem Pensionsfonds vornimmt, soll die Angelegenheit erneut thematisiert werden.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

10

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    25.10.2017 - Stadtrat Augsburg
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

  1. Bis auf weiteres sieht die Stadt Augsburg keine zweckgebundenen Entnahmen aus der beim Bayerischen Pensionsfonds geführten Sonderrücklage für Versorgungslasten der städtischen Beamtinnen und Beamten vor. Ein Auszahlungsplan wird derzeit nicht erstellt.

 

2.Die Einzahlungen in den Pensionsfonds sollen auch nach dem Jahresende 2017 fortgesetzt werden. Die Zuführungen für das Jahr 2018 inklusiv eventueller Nachzahlung für das Haushaltsjahr 2017 beträgt 1.632.358 €.

 

Auf Basis des Vorjahreswertes orientiert sich die Fortschreibung in den Folgejahren ab 2019 an den jeweils bis zur Jahresmitte des Vorjahres wirksam gewordenen prozentualen Besoldungserhöhungen; Einmalzahlungen bleiben aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt. Im Falle differenzierter Besoldungserhöhungen schätzen die Personal- und die Kämmereiverwaltung den Mittelwert der prozentualen Steigerungen ab. Der Zuführungsbetrag wird auf volle 10.000 € aufgerundet.

 

3.Die freiwilligen Einzahlungen, die nach dem Jahresende 2017 geleistet werden, sind als zweckgebunden einzustufen und dienen ausschließlich zur Vorsorge für spätere Versorgungsaufwendungen.

 

4.Die Renditeentwicklung des Bayerischen Pensionsfonds ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Zinssituation und der Entwicklung des Anlagemarktes zu beobachten; sollten sich signifikant nachteilige Verhältnisse ergeben, bedarf es einer erneuten Entscheidung.

 

5.Sobald bekannt wird, ob und in welcher Form der Freistaat Bayern ab 2023 Entnahmen aus seinem Pensionsfonds vornimmt, soll die Angelegenheit erneut thematisiert werden.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

54

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 6  
Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 360.500 Euro gemäß Art. 67 Abs. 5 GO für die Altlastensanierung Schillstraße (Referent: Eva Weber, Bürgermeisterin)  
BSV/17/00923  
Ö 7  
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