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Beschluss
Der Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung gemäß Art. 67 Abs. 5 GO in Höhe von insgesamt 360.500 € bei HSt. 2.88110.9601.00 VHK 601, Altlastensanierung Schillstraße / Sonstige Bauten wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch eine Kürzung der Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahr 2017 bei HSt. 2.88110.9321.00 VHK 004, Allgemeine Grunderwerbungen / Grunderwerb in gleicher Höhe.
Abstimmungsergebnis
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