Beschluss
Einer Stadtratsfraktion werden, zur Kompensation entstandener Fehlzeiten aufgrund der Teilnahme einer Mitarbeiterin am Angestelltenlehrgang II, über § 4 Abs. 3 der Richtlinie über die Verwendung der Zuschüsse zur Arbeit der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Ausschuss-gemeinschaften, Wählergruppen und Einzelstadtratsmitglieder (Zuwendungsrichtlinie -ZR) hinaus, tatsächlich angefallene Personalmehrkosten für eine notwendige Aushilfskraft gegen Nachweis ersetzt.