Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 500.000 € bei HSt. 1.49810.7881.15 - Sozialticket - bewilligt.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt in insgesamt gleicher Höhe durch Wenigerausgaben bei HSt. 1.46450.7001.28 - Kindertagespflege, freiwillige Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen - in Höhe von 400.000 € und durch Mehreinnahmen in Höhe von 100.000 € bei HSt. 1.80010.2101.00 - Wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen/Gewinnablieferungen und Dividende.
Die Besondere Bewilligung soll (inkl. Übertragbarkeitsvermerk) im 1. Nachtragshaushalt 2017 nachveranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis
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