Beschluss
Nach § 17 KommHV werden zusätzliche Ausgabemittel in Höhe von 280.000 Euro bei HSt. 2.58040.9601.00 VHK 019, Ökologischer Ausgleich / B-Plan Nr. 832 „Grabenweg“ / Sonstige Bauten wieder bereitgestellt.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der HSt. 2.58040.3102.00 VHK 001, Ökologischer Ausgleich / Entnahme aus der Sonderrücklage „Ökologischer Ausgleich nach Bebauungsplänen“ - Zweckbindung „B-Plan Nr. 832 „Grabenweg““ - in gleicher Höhe.