Beschlussempfehlung
1. Aufgrund der geänderten Sachlage wird der Grundsatzbeschluss zum Abriss und Neubau des Anwesens „Stadtberger Straße 25“ vom 22.07.2021 (BSV 21/06155) nicht vollzogen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Anwesen „Stadtberger Straße 25“ im Erbbaurecht zu vergeben.