Beschlussempfehlung
1. Die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Augsburg (BGSE) vom 11.12.2018 (ABI. vom 28.12.2018, S. 318) wird aufgehoben und tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft. Ausgenommen davon sind § 13 Abs. 2 Satz 1 BGSE und die als Anlage beigefügte Abflussbeiwertkarte 1994, ausgefertigt von der Stadt Augsburg am 4. Dezember 2014.
2. Die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Augsburg (BGSE) wird in der in der Anlage 1 enthaltenen Fassung, welche Bestandteil des Beschlusses ist, erlassen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Augsburg (BGSE) auszufertigen und bekannt zu machen.